Schul- und Hausordnung
Miteinander statt gegeneinander!
I. Präambel
Jeder Schüler und jede Schülerin der Emerenz-Meier-Mittelschule Waldkirchen hat das Recht auf Bildung. Aufgabe der Schule ist es, die Voraussetzungen für ein angst- und störungsfreies Lernen zu schaffen, damit dieses Ziel erreicht wird. Wer den Schulfrieden stört oder das Leben bzw. die Gesundheit einzelner oder mehrerer Personen der Schulfamilie – auch der eigenen – gefährdet, muss mit Maßnahmen rechnen.
II. Beispiele für die Störung des Schulfriedens oder Gefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit von Personen
- Drogen
Das Mitführen, Konsumieren und Weitergeben von Drogen – dazu gehören auch alkohol- und nikotinhaltige Waren.
- Gewalt
Verbale, psychische und physische Gewalt gegen andere, aber auch gegen sich selbst; das Mitführen von Waffen und sonstiger verbotener Gegenstände.
- Handygebrauch
Unerlaubtes Einschalten bzw. Benutzen des Mobiltelefons während des Unterrichts bzw. Schulveranstaltungen, in den Pausen und auf dem Schulgelände (z. B. in Freistunden).
- Kleidung und Mode
Tragen von unangemessener Kleidung, z. B. bauchfrei, Shirts mit menschenverachtenden, geschmacklosen, sexistischen, drogen- oder gewaltverherrlichenden Sprüchen oder der Jahreszeit nicht angepasster Kleidung; auch Gel- oder Acrylnägel aus Sicherheits- und Hygienegründen.
- Mobbing
(Wiederholtes) Schikanieren, Demütigen, Quälen, Verbreiten falscher Tatsachen, Androhen von Gewalt – auch in den sozialen Netzwerken.
- Rassismus
Böswilliges Beschimpfen, verächtlich Machen oder Verleumden von Menschen, die aufgrund von Religion, Nation, Rasse oder ethnischer Herkunft zu einer bestimmten Gruppe gehören.
- Sachbeschädigung
Bewusstes Beschädigen oder Zerstören von Schuleigentum.
- Unterrichtsstörung
Wiederholtes, aktives Beeinträchtigen und Unterbrechen des Lehr- und Lernprozesses
III. Maßnahmen
Die Art der Maßnahme richtet sich nach Häufigkeit, Art und Schwere des Verstoßes gegen die Schul- und Hausordnung.
- Erziehungsmaßnahmen (Bay. EUG Art. 86), z. B.:
Mündliche/r Tadel, Mahnung, Verwarnung, Änderung der Sitzordnung, schriftliche Mitteilung, Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, Nacharbeit, Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde.
- Ordnungsmaßnahmen (Bay. EUG Art. 86), z. B.
schriftlicher Verweis, verschärfter Verweis, Ausschluss vom Unterricht, Ausschluss von schulischen Veranstaltungen, Versetzung in eine andere Klasse, Androhung der Entlassung, Entlassung.
- Haftung
Schadenersatzleistung bei schuldhaftem Handeln
- Strafanzeige bei der Polizei
IV. Ansprechpartner bei Problemen
Viele Probleme können durch ein offenes, ehrliches, vertrauensvolles Gespräch geklärt bzw. gelöst werden. Jeder Schüler, jede Schülerin kann sich deshalb an folgende Ansprechpartner wenden:
- (Aufsichtführende) Lehrkraft
- Klassenleitung
- Verbindungslehrkraft
- JaS-Fachkraft
- Schulleitung
V. Allgemeine Regelungen
Eltern und Erziehungsberechtigte müssen ihr Kind bei Fernbleiben vom Unterricht entschuldigen. In den Jahrgangsstufen 7 - 10 muss an Tagen, an denen ein angesagter Leistungsnachweis geplant ist, rechtzeitig ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für eine Befreiung vom Sportunterricht.
VI. Datenschutz
Von der Schulleitung oder Lehrkräften verfasste und an Eltern/Erziehungsberechtigte persönlich adressierte Schreiben dürfen nicht veröffentlicht werden, z. B. in sozialen Netzwerken, …
Die Beachtung und Einhaltung der vorliegenden Schul- und Hausordnung ist ein gemeinsames Anliegen und eine gemeinsame Aufgabe. Wir können mit ihrer Einhaltung zu einem angenehmen und friedvollen Zusammenleben beitragen. Die vorliegenden Inhalte können nur einen groben Ordnungsrahmen für das schulische Miteinander abstecken. Zur Durchführung eines geordneten Schulbetriebs bleibt es Schulleitung und Lehrkräften unbenommen, verbindliche Richtlinien zu erteilen, die in dieser Schul- und Hausordnung nur allgemein formuliert sind oder erst durch die zeitliche Entwicklung erforderlich sein können. Unsere Schul- und Hausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 in Kraft.